Friedhofssatzungen

26
Jan

verschiedene Vorschriften

In Deutschland gibt es auf jedem Friedhof verschiedene Vorschriften für die Bestattungen und die genutzten Gräber. Aus diesem Grund muss jedes neue Grabmal von der zuständigen Friedhofsverwaltung genehmigt werden, bevor es von den Hinterbliebenen auf dem Friedhof aufgestellt werden darf. Manche Friedhofssatzungen benennen auch Grabfelder mit Gestaltungsregeln für Grabmale und andere Felder ohne Gestaltungsregeln. Innerhalb dieser Thematik kann man sich meist gut von einem Steinmetz beraten lassen, da die sich normalerweise gut mit den örtlichen Gegebenheiten auskennen.

Wer sicher sein möchte kann sich auch von der Friedhofsverwaltung schriftlich bestätigen lassen, dass das geplante Grabmal auf dem jeweiligen Friedhof aufgestellt werden darf. Wegen veralteter Friedhofssatzungen sind des öfteren schon Unstimmigkeiten entstanden, weswegen es ratsam ist im Vorfeld mit der Friedhofsverwaltung zu sprechen.